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      --- Ihr Schornsteinfegermeister informiert ---
      
         
          | Heizöllagerung - Aufstellung von Heizöltanks: | 
         
         
          Der Bauherr ist verpflichtet eine Bescheinigung über 
              die einwandfreie Lagerung und Aufstellung der Heizöltanks beizubringen. 
              Diese Bescheinigung kann nur von öffentlich bestellten Sachverständigen 
              ausgestellt werden (z. B. TÜV-Nord). Diese Bescheinigung ist 
              dem zuständigen Umweltamt vorzulegen.  
            Die nachfolgend genannten Forderungen stellen lediglich einen Auszug 
              aus geltendem Recht da. Sie dienen als Leitfaden und Orientierung. 
              Heizöltanks sollten nur von zugelassenen Fachfirmen aufgestellt 
              und installiert werden. 
              Weitergehende Vorschriften sind zu beachten!! 
            
              -  Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
 
              - Landesbauordnung (LBO),
 
              -  Verordnung über Anlagen zum Lagern, Abfüllen und 
                Umschlagen wassergefährdender Stoffe,
 
              - Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten 
 
             
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           Lagerung außerhalb von Gebäuden | 
         
         
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          Der Erdtank
            
              - Abstand zu Gebäuden oder Nachbargrundstücken mind. 
                1 Meter
 
              - Überprüfung der kompletten Anlage alle 5 Jahre,
 
                in Wasserschutzgebieten alle 2,5 Jahre 
             
             
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          Lagerung innerhalb von Gebäuden | 
         
         
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          Lagerung in Wohnungen
            
              - bis max. 40 Liter in Kanistern,
 
              - bis max. 100 Liter in Behältern,
 
              - Feuerlöscher 6kg notwendig
 
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          Lagerung von mehr als 1000 Liter bis max. 5000 Liter
            
              - Raum darf nicht anderweitig genutzt werden,
 
              - Beleuchtung muss vorhanden sein,
 
              - Beschilderung nach FeuVo,
 
              - Türen müssen dicht- und selbstschließend sein,
 
              - Raum muss gelüftet und von außen beschäumt werden 
                können,
 
              - Bodenabläufe nur mit Ölabscheider,
 
              - Abstand zu Feuerstätten mind. 1 Meter oder entsprechender 
                Strahlungsschutz
 
             
              
              
            Sicherheitseinrichtungen 
            
              - Ölabsperrhahn außerhalb des Aufstellraumes,
 
              - Notschalter außerhalb des Aufstellraumes,
 
              - Feuerlöscher,
 
              - Grenzwertgeber muss vorhanden sein
 
             
              
            Ölzufuhrleitung 
            
              - Ölleitung muss frei und sichtbar verlegt sein,
 
              - darf nicht in Hohlräumen verlegt oder verkleidet werden,
 
              - Verlegung im Erdreich nur im Schutzrohr,
 
              - Einstangsystem bevorzugen,
 
             
              
              
            Eigensichere Heizöltanks 
            
              - doppelwandige Heizöltanks (geringe Geruchsbelästigung, 
                Stand der Technik)
 
              - oder Oltanks aus Glasfieber (GFK),
 
              - keine Ölauffangwanne notwendig,
 
              - Aufstellanleitung des Herstellers beachten,
 
             
              
            Hezöltanks aus Kunststoff oder Stahl 
            
              - Tanks müssen eine DIN-Prüfnummer haben,
 
              - Unterlagen (Aufstellanleitung, Prüfzeugnis, Bauartzulassung) 
                vorhanden,
 
              - Ölauffangwanne entsprechender Größe muss vorhanden 
                sein,
 
              - Auffangwanne muss mit einem zugelassenen Schutzanstrich versehen 
                sein,
 
              - die Ecken der Auffangwanne müssen als Hohlkehle ausgebildet 
                sein,
 
              - der Abstand der Tanks zu den Wänden muss zu zwei Seiten 
                5 cm (einsehbar) betragen und zu zwei Seiten 40 cm (begehbar) 
                betragen,
 
             
              
              
              
              
              
              
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          Lagerung von mehr als 5000 Liter
            
              - Heizöllagerraum notwendig,
 
              - Wände und Decken müssen feuerbeständig sein,
 
              - besondere Vorschriften beachten
 
             
             
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