Der Nachweis der Standsicherheit ist nach DIN 18160 
              T.1 Abschn.13 zu führen. Schornsteine müssen standsicher 
              errichtet werden, insbesondere auf tragfähigen Fundamenten 
              oder Bauteilen gestützt sein. 
             In der Regel ist davon auszugehen dass der Schornstein keine 
              Zugspannungen aufnehmen kann. Damit hat die Eigenlast des Schornsteins 
              allein sicherzustellen dass es unter Einfluss der Windkraft nicht 
              zum Kippen des Schornsteins kommt. 
             Die zulässige Höhe des Schornsteins über der höchsten 
              seitlichen Abstützung ist infolge dessen begrenzt und wird 
              vom Hersteller genau angegeben. Die vom jeweiligen Hersteller 
              angegebenen Höhen über der höchsten seitlichen 
              Abstützung dürfen nicht überschritten 
              werden.  
            Sollten sich bei der Planung größere Höhen ergeben 
              so ist dies durch besondere bauliche Maßnahmen wie z.B. Winkeleiseneinfassung 
              oder biegesteife Verbindungen möglich. Hierbei ist der Nachweis 
              der Standsicherheit im Einzelfall durch den Planer zu erbringen! 
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