|   Standfläche: 
              Größe: 25cm x 40cm 
              Standflächen an der Mündung der Abgasanlage dürfen 
              nicht tiefer als 1,10 Meter unterhalb der Mündung liegen. 
            Dachleiter: 
              Bei Dachleitern beträgt der Abstand zwischen Oberkante Sprosse 
              und Unterkante Holm mind. 8 cm. Der Abstand von der Oberkante der 
              Sprosse bis zur Dachfläche muss mind. 4cm betragen. 
              Werden Standflächen auf geneigten Dächern von mehr als 
              20° über Leitern erreicht, darf der Übergang von der 
              Leiter zur Standfläche max. 50cm betragen.   |