Kundeninformation Ihres Schornsteinfegermeisters  über Ihre „Gas- und Brennstoffleitung" 
            Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, 
            im vergangenen Jahr habe ich Sie über die Änderungen im  Schornsteinfegerhandwerk informiert und Ihnen mitgeteilt, welche Veränderungen  Sie zu erwarten haben. 
            In diesem Jahr gibt es die ersten Veränderungen, die Sie  und die Ihre Sicherheit in Ihrem Haus direkt berühren. 
            In den vergangenen Jahren haben meine Mitarbeiter und ich  Ihre Brennstoffleitung (Gasleitung und auch Ölversorgungseinrichtung)  regelmäßig überprüft. 
              Die neue niedersächsische Kehr- und  Überprüfungsverordnung sieht eine Überprüfung durch den Schornsteinfeger nicht  mehr automatisch vor. Das heißt, Sie entscheiden von nun an ob Ihre Gasleitung  oder Ölbrennstoffleitung durch meinen Betrieb überprüft wird. 
              
            Der Gasversorger setzt voraus, dass Sie (Betreiber) nach  § 13 NDAV 31 Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Die aktuelle TRGI  (Technische Regel
              Gasinstallation) setzt hier auf die Eigenverantwortung  des Haus- bzw.
              Wohnungseigentümers. Die sog. Hausschau ist durch den  Hauseigentümer oder einen Beauftragten mindestens jährlich durchzuführen. 
            Diese, laut TRGI regelmäßig durchzuführende (1x  jährliche) Inspektion/Überprüfung Ihrer Gasleitung biete ich Ihnen hiermit an.  In meinem Betrieb wird die Hausschau mittels eines hochwertigen Gas-Snooper,  wie gewohnt zuverlässig durchgeführt. Über die überprüfte  Brennstoffversorgungsleitung stelle ich Ihnen ein Protokoll aus und setze Sie  über vorgefundene Mängel/Hinweise in Kenntnis.
              Die Inspektion erstreckt sich über den Hausanschluss, die  Gasleitung und deren Komponenten bis zur Feuerstätte. Geringste Undichtigkeiten  werden mittels des Gassensors zweifelsfrei aufgespürt. 
            Die Kosten hierfür belaufen sich für Sie lediglich auf  7,5 Arbeitswerte (€ 9,02 pro Nutzungseinheit), wenn diese Arbeiten im  Zusammenhang mit anderen Arbeiten durchgeführt werden. 
            Wenn Sie die fachgerechte Durchführung der Hausschau  durch meinen Betrieb durchführen lassen möchten, sprechen Sie mich, oder meinen  Mitarbeiter direkt vor Ausführung der gewohnten Arbeiten in Ihrem Haus bitte  an. Sollten in einem Jahr keine wiederkehrenden Tätigkeiten durch meinen  Betrieb anfallen, rufen Sie mich bitte an. 
              
          Bei Fragen rufen Sie mich bitte an, oder vereinbaren Sie  einen Termin mit mir. Ich berate Sie gern.  |