Leben Sie sicher und geschützt?!
          Unterschätze Gefahr 
          Wohnungs- und Hausbrände sind Gefahren, die oft unterschätzt werden. Fahrlässigkeit und technische Defekte sind die häufigsten Brandursachen. 
            
          Irrtümer und Falschaussagen 
          Gefährliche Irrtümer und falsche Annahmen halten sich hartnäckig. "... wenn es brennt habe ich noch genug Zeit, das Haus zu verlassen." oder "...im Schlaf werde ich durch den Brandgeruch wach." 
          Diese Fehleinschätzungen können in einer Katastrophe enden. Lassen Sie es nicht so weit kommen. 
            
          Rauchwarnmelderpflicht in Niedersachsen ab 01.11.2012 
          In Niedersachsen verabschiedete der Landtag im März 2012  die neue Niedersächsische Bauordnung. Damit wird als 10. Bundesland auch in  Niedersachsen die Rauchmelderpflicht für private Wohnungen eingeführt. Für  Neubauwohnungen gilt mit in Kraft treten der Bauordnung das Gesetz ab  01.11.2012. Bereits errichtete oder genehmigte Wohnungen müssen mit einer  Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2015 mit Rauchmeldern ausgestattet werden.  
            Die Regelung gilt für Schlaf- und Kinderzimmer sowie für Flure, die als  Rettungswege dienen. Der Eigentümer  der Wohnung wird zum Einbau der Rauchmelder verpflichtet, der Mieter hingegen  müssen die Geräte  funktionsfähig halten.  
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